Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Benutzer bzw. die Benutzerin die folgenden Teilnahmebedingungen. In den nachfolgenden Bedingungen wird nur die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist stets inkludiert.
Veranstalterin des Gewinnspiels ist die
Huawei Technologies Switzerland AG
Waldeggstrasse 30
3097 Liebefeld/BE
Die folgenden Teilnahmebedingungen gelten für dieses Gewinnspiel, das von der Huawei Technologies Switzerland AG durchgeführt wird und einen entsprechenden Verweis auf diese Bedingungen enthält.
Über das Gewinnspiel:
Huawei führt eine Promotion in drei Städten über jeweils vier Tage durch.
- Genf: Promotion vom 11.12. bis 14.12.2018, Gewinnerauslosung am 17.12.2018
- Bern: Promotion vom 8.1. bis 11.1.2019, Gewinnerauslosung am 14.1.2019
- Zürich: Promotion vom 29.1. bis 1.2.2019, Gewinnerauslosung am 4.2.2019
In jeder Stadt werden Standbesucher der Huawei Power Station am jeweiligen Promotionsort durch die Promotoren animiert, freiweillig am Gewinnspiel teilzunehmen, indem die Standbesucher ein Foto machen, @huaweimobilech auf Instagram und/oder Facebook folgen und das Foto mit dem Hashtag #huawei_powerstation auf Instagram und/oder Facebook veröffentlichen.
Gewinn:
Es gibt in jeder Stadt jeweils ein HuaweiMate 20 Pro zu gewinnen (je einmal in Genf, Bern und Zürich). Zudem gibt es einen Hauptpreis zu gewinnen. Dieser wird am Ende der Promotion (siehe Datum oben) durch Huawei ausgelost. Der Hauptpreis ist ein Gutschein im Wert von CHF 2'000. Der Gutschein wird durch Huawei Technologies Switzerland AG bezahlt und der Gutschein ist bei der Reiseagentur Crystal Travel AG, Globalstar Travel Management Switzerland, Baarerstrasse 147, 6300 Zug, Switzerland durch den Gewinner einzulösen. Somit kann der Gewinner sich seine Reise in der Schweiz im Wert von CHF 2'000 gemeinsam mit dem Reisebüro zusammenstellen.
Auswahl der Gewinner und Kontakt mit diesen:
Der/die Gewinner werden per Zufallsprinzip ermittelt; die Auslosung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Für die Inhalte des zur Teilnahme ausgewählten Fotos bzw. weitere mögliche Hashtags, abgesehen von dem zur Teilnahme erforderlichen #huawei_powerstation, ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
Am Ende jeder Stadtpromotion wird der Gewinner von Huawei ausgelost und per Direktnachricht oder Kommentar unter dem jeweiligen Gewinnerbeitrag unter Erwähnung des Vornamen und Anfangsbuchstaben des Familiennamens auf der jeweiligen Plattform bekanntgegeben oder per E-Mail benachrichtigt, abhängig je nach Kontaktmöglichkeit.
Es werden keine Daten von den Teilnehmern erhoben. Es werden lediglich Daten von den Gewinnern (Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum) durch direkte Kontaktaufnahme (siehe oben) aufgenommen. Diese werden nach Übergabe des Gewinns direkt wieder gelöscht.
Die Gewinner haben 14 Tage Zeit zu antworten. Nach dieser Frist verfällt ihr Anspruch auf den Gewinn. 14 Tage nach der Benachrichtigung des Gewinners ist Huawei berechtigt, einen Ersatzgewinner auszulosen.
Nachdem der Kontakt hergestellt wurde, teilt der Gewinner Huawei seinen Vornamen, Nachnamen, Adresse, Geburtsdatum mit, damit Huawei den Preis an den Gewinner senden kann und prüfen kann dass der Gewinner älter als 14 Jahre ist (siehe Teilnahmeberechtigung).
Die Veranstalterin haftet, soweit gesetzlich möglich, nur für Schäden, die von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Sämtliche mit dem Gewinn einhergehende Betriebs-, Neben- und Folgekosten trägt der Gewinner.
Der Gewinn kann nicht bar ausgezahlt werden, muss vom Gewinner selbst wahrgenommen werden können und kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Pro Teilnehmer ist nur ein Gewinn pro Gewinnspielauslosung möglich. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer verantwortlich. Eine Teilnahme über Gewinnspielvereine oder automatisierte Dienste ist nicht gestattet. Manipulationen von Gewinnspielen (auch der blosse Versuch) werden zur Anzeige gebracht.
Teilnahmeberechtigung:
Die Teilnahme ist kostenlos. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Die Teilnehmer können gegenüber Instagram und/oder Facebook keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiels entstehen. Die Teilnehmer erkennen an, dass das Gewinnspiel in keiner Weise von Instagram und/oder Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird bzw. in keiner Verbindung zu Instagram und/oder Facebook steht.
Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des Gewinnspiels sind an den Veranstalter und nicht an Instagram und/oder Facebook zu richten.
Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschliessen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen, versuchte Manipulation etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
Bilder mit negativen, unsittlichen, pornographischen, politischen, rassistischen oder religiösen Inhalten sind nicht erlaubt und von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenso Beiträge, die erkennbar die Rechte Dritter verletzen. Der Veranstalter würde solche Inhalte umgehend auf der jeweiligen Plattform melden und behält sich das Recht vor, bei Verstoss gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
Mitarbeiter der Huawei Technologies Switzerland AG und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über das Gewinnspiel wird keine Korrespondenz geführt.
Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass er für die von ihm im Zuge von Gewinnspielen auf die Plattformen hochgeladenen Daten die vollen Nutzungsrechte besitzt und dass an diesen Daten (z. B. Fotografien) keine Rechte von Dritten bestehen.
Hinweis für Instagram: Nur öffentliche Profile können am Gewinnspiel teilnehmen. Einreichungen auf privaten Profilen sind für den Veranstalter nicht sichtbar und können für die Verlosung nicht berücksichtigt werden.
Recht zum Abbruch/Änderung der Kampagne:
Der Veranstalter kann das Gewinnspiel und diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung anpassen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigen Gründen abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere dann erfolgen, wenn eine ordnungsgemässe Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.
Gerichtsstand ist Zürich. Es gilt das Schweizer Recht.
Liebefeld, 09.12.2018