Teilnnahmebedingungen

LEGAL
TEILNAHMEBEDINGUNGEN JEDES STÜCK EIN UNIKAT GEWINNE EINEN MASSGE- SCHNEIDERTER ANZUG
1.1 ALLGEMEIN

Das Gewinnspiel wird von Huawei Technologies Switzerland AG, Zürichstrasse 130, 8600 Dübendorf (in der Folge „Veranstalter“ genannt) über die offizielle Facebook Fanseite https://www.facebook.com/HuaweiMobileCH/ veröffentlicht. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Benutzer/die Benutzerin (in der Folge „Teilnehmer“ genannt) diese Teilnahmebedingungen.

1.2 ÜBER DAS GEWINNSPIEL

Als Jungunternehmer ist Jojo ständig unterwegs und muss viel Geschäftliches "on the run" erledigen. Unterstützt wird Johannes , der als Markenbotschafter für Huawei Schweiz fungiert, vom neuen Mate20 Pro - Technologie auf die er sich 100% verlassen kann!

Um den schweizweiten Verkaufsstart des Mate20 Pro gebührend zu feiern, haben sich Huawei Schweiz und JUCAN zusammengetan und ein tolles Gewinnspiel für alle (Geschäfts-)Männer, Kreative, Start-Up Gründer, Unternehmer - und eigentlich für jeden, der Freude daran hat, in einem Massanzug so richtig gut auszusehen - auf die Beine gestellt.

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist freiwillig und erfolgt über das Anmeldeformular auf der Kampagnenwebsite.

Es gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen von Facebook (https://www.facebook.com/policy.php).

1.3 TEILNAHME

Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Das Gewinnspiel beginnt am 2. November und endet am Montag, 19. November 2018 um 23.59 Uhr Schweizer Zeit (gemäss den Angaben im Gewinnspiel-Post).

Zur Teilnahme am Gewinnspiel muss das Teilnahmeformular auf der Kampagnen-Website mit den korrekten Personenangaben und einer Begründung, weshalb man unbedingt einen neuen Anzug benötigt ausgefüllt werden.

Durch ihre Teilnahme erklären sich die Teilnehmer (w/m) mit den Teilnahmebedingungen und der Abfrage ihrer Adressdaten* einverstanden. Der Gewinner (w/m) erklärt sich darüber hinaus damit einverstanden, sich für im Rahmen des Gewinnspiels von Huawei Schweiz generierte Fotografien, Aufnahmen und Bewegtbildmaterial (z.B. Videodokumentation seiner Teilnahme am Fitting-Event am 08.12.2018 und 9.12.2018), zu Marketingzwecken zur Verfügung zu stellen und der öffentlichen Verwendung (z.B. in Huawei’s Social Media Kanälen und Youtube) zustimmt.

In diesem Zusammenhang erklären sich der Gewinner (w/m) bereit, am Tag des Events vor Ort ein Foto-Release zu unterschreiben, das die Einwilligung in die uneingeschränkten Nutzungsrechte (zeitlich, inhaltlich und räumlich) der Huawei Technologies Switzerland AG und Plan.Net Suisse AG an allen in diesem Rahmen erstellten Bildern beinhaltet.

*Die Adressdaten werden nur zum Zwecke der Gewinnerauslosung verwendet und gemäss der Europäischen Datenschutzverordnung vertraulich behandelt.

1.4 GEWINN

Der Gewinn beinhaltet ein stilvolles Outfit (massgeschneidertes Hemd und Anzug sowie eine Kravatte und Pochette) inkl. Änderungsarbeiten. Dazu gibt es ein brandneues Huawei Mate20Pro für den Gewinner (w/m).

Der Gewinner (w/m) muss sich die folgenden Daten freihalten:

Samstag, 1.12.2018 - Mass-Nahme
Samstag, 8.12.2018 - Fitting (ggf. Anpassung des Anzugs & Hemdes)
Sonntag, 9.12 Ein-Tages Dreh mit JoJo (1. Hälfte Porträt Jojo, 2. Hälfte Anprobe und Übergabe)

Die Kosten für die Reise nach/von Zürich und/oder einer etwaigen Unterkunft vor Ort hat der/die Gewinner/in selbst zu tragen und werden vom Veranstalter nicht vergütet. Snacks und Getränke werden vom Veranstalter gestellt.

Informationen zu den genauen Durchführungszeiten in Zürich werden dem Gewinner (w/m) via (E-Mail) mitgeteilt.

Der Preis wird dem Gewinner (w/m) am Sonntag, 9.12.2018 in Zürich von einem Mitarbeiter der Huawei Technologies Switzerland AG übergeben (genaue Details zu Ort, Zeit etc. sowie Kontakte werden dem Gewinner (w/m) direkt nach der Verlosung mittels E-Mail Benachrichtigung durch Huawei Mobile Switzerland bekannt gegeben). Die Teilnahme am Fitting und am Videodreh-Tag ist verpflichtend für die Teilnahme am Wettbewerb sowie für die finale Entgegennahme des Gewinns. Die im Gewinnspiel ausgeschriebenen Preise können nicht in bar abgelöst werden.

Der/die Gewinner wird durch eine Jury ermittelt; die Auslosung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Es gelten die unter Punkt 1.6 aufgeführten Bedingungen bezüglich widerrechtlichen Inhalten von Bildern. Vorname und Anfangsbuchstabe des Familiennamens des Gewinner (w/m) wird über eine Instagram-Story und oder einen Facebook-Beitrag über die offizielle Facebook Fanseite https://www.facebook.com/HuaweiMobileCH/ und Instagram Fanseite https://www.instagram.com/huaweimobilech/ der Huawei Technologies Switzerland AG bekannt gegeben.

1.5 KONTAKTAUFNAHME ZU DEN GEWINNERN

Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt nach Teilnahmeschluss per E-Mail.

Nach Ablauf des Gewinnspiel-Zeitraums am 19.November 2018, 23:59 Schweizer Zeit, erfolgt die Gewinnbenachrichtigung. Huawei Mobile CH wird mit dem Gewinner (w/m) per E-Mail Kontakt aufnehmen. Erfolgt über einen Zeitraum von 48 Stunden ab Benachrichtigung durch Huawei Mobile Schweiz keine Erklärung der Gewinnannahme durch den Gewinner (w/m), wird ein neuer Gewinner (w/m) ermittelt. Jeder Gewinner (m/w), der seinen Gewinn annimmt, wird ein Gewinner-Briefing zugestellt bekommen, welches sämtliche weitere Informationen zum Tag des Workshops, Programm, Treffpunkt und Kontaktdetails beinhalten wird. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Gewinnanspruch ist nicht auf andere Personen übertragbar, es sei denn der volle Name einer bestimmten Person, auf die man den Gewinn übertragen möchte (zum Beispiel “Weihnachtsgeschenk für Partner” etc), wird explizit als Teilnahmegrund im Eingabeformular des Gewinnspiels genannt . Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Mehrfachteilnahme ist möglich, erhöht jedoch die Gewinnchancen nicht.

1.6 AUSSCHLUSS VON DER TEILNAHME

Angestellte des Veranstalters sowie alle an der Konzeption und Umsetzung der Kampagne beteiligten Personen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt. Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschliessen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen, versuchte Manipulation etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

Kommentare bzw. Teilnahmebegründungen mit negativem, unsittlichem, pornographische, politischem, rassistischem oder religiösem Inhalt sind nicht erlaubt und werden von der Teilnahme ausgeschlossen, ebenso Beiträge, die erkennbar die Rechte Dritter verletzen. Der Veranstalter wird derartige Inhalte umgehend von der Kampagnenseite entfernen und behält sich das Recht vor, bei Verstoss gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Kommentare bzw. Teilnahmebegründungen mit negativem, unsittlichem, pornographische, politischem, rassistischem oder religiösem Inhalt sind nicht erlaubt und werden von der Teilnahme ausgeschlossen, ebenso Beiträge, die erkennbar die Rechte Dritter verletzen. Der Veranstalter wird derartige Inhalte umgehend von der Kampagnenseite entfernen und behält sich das Recht vor, bei Verstoss gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

1.7 KEINE VERBINDUNG ZU FACEBOOK UND INSTAGRAM

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und/oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook und/oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Facebook und/oder Instagram ist für keinen der im Rahmen dieser Aktion veröffentlichten Inhalte verantwortlich. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook und/oder Instagram, sondern der Veranstalter. Der Veranstalter stellt Facebook und Instagram von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel frei.

Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind nicht an Facebook und/oder Instagram zu richten, sondern an den Veranstalter unter huawei@blueglass.ch.

1.8 RECHT ZUM ABBRUCH/ÄNDERUNG DER KAMPAGNE

Der Veranstalter kann die Kampagne jederzeit anpassen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigen Gründen abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere dann erfolgen, wenn eine ordnungsgemässe Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Gerichtsstand ist Zürich. Es gilt das Schweizer Recht.

Dübendorf, 17.07.2018

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